| ALG | | Arbeitslosengeld | | ALG ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bei Arbeitslosigkeit eintritt. |
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| ALG II | | Arbeitslosengeld 2 | | Hartz IV |
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| ARGE | | Arbeitsgemeinschaft | | Arge bezeichnet eine Arbeitsgemeinschaft von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Mitarbeitern. Die Arge ist für die Gewährleistung des Arbeitslosengeldes II und die Integration in Arbeit zuständig. |
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| BA | | Bundesagentur für Arbeit | | Die BA, Bundesagentur für Arbeit (früher Bundesanstalt für Arbeit) ist ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Die Zuständigkeiten sind Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, Arbeitsvermittlung und -förderung und finanzielle Entgeltersatzleistungen z.B. Arbeitslosengeld. |
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| PAP | | Persönlicher Ansprechpartner |
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